HomeAGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der A&M Service GmbH – gegenüber Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufern ebenso wie gegenüber Endkunden.
Hinter dem Entenpfuhl 13/15
65604 Elz
HRB 2872, Amtsgericht Hadamar
§ 01Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der A&M Service GmbH (nachfolgend „A&M“) – gegenüber Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufern ebenso wie gegenüber Endkunden. Sie gelten insbesondere für Lettershop-, Handling- und Posteinlieferungsleistungen, Druck-, Produktions- und Versandleistungen, Web- und Plattformleistungen (einschließlich der Bereitstellung und des Betriebs von Online-Shops für den Kunden) sowie für gemischte Aufträge aus diesen Leistungsarten. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn A&M ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Bei Widersprüchen gelten in dieser Rangfolge: individuelle Vereinbarung (Angebot/Auftragsbestätigung nebst Leistungsbeschreibung), diese AGB, gesetzliche Regelungen.
§ 02Angebote; Vertragsschluss; Leistungsumfang
(1) Angebote von A&M sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; sie sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt sind.
(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von A&M in Textform oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags zustande.
(3) Ein direkter Kauf über die Website ist nicht möglich. Anfragen und Bestellungen über die auf der Website eingebundenen Online-Bestellstrecken (insbesondere für Postwurfspezial- und sonstige Postprodukte) sind unverbindliche Anfragen zur Angebotserstellung; der Vertrag kommt auch in diesen Fällen erst mit der Freigabe des Angebots durch den Kunden und der Auftragsbestätigung von A&M bzw. dem Beginn der Ausführung zustande.
(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nebst Leistungsbeschreibung (z. B. Pflichtenheft). Bei gemischten Aufträgen gelten die leistungsspezifischen Regelungen dieser AGB jeweils für den entsprechenden Leistungsteil.
(5) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform; Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen, hilfsweise nach den üblichen Sätzen von A&M vergütet.
§ 03Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher mit A&M einen Vertrag im Fernabsatz (z. B. über das Internet, per E-Mail oder Telefon), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (kundenspezifische Anfertigung).
§ 04Preise
(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Verpackungskosten und Versandspesen sind in den Angeboten nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Portokosten und verauslagte Fremdleistungen kann A&M als durchlaufende Posten vorab in Rechnung stellen.
§ 05Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis, die Kosten für Leistungen und Waren sowie verauslagte Kosten sind bei Übergabe der Ware bzw. mit Abschluss der Leistung sofort zur Zahlung fällig, soweit keine andere Zahlungsweise und kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Ist kein Zahlungsziel vereinbart, ist der Betrag binnen 14 Tagen ohne Abzug per Banküberweisung zu entrichten. Bei wiederkehrenden Plattformleistungen erfolgt die Abrechnung im vereinbarten Turnus im Voraus. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Konto von A&M vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.
(2) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Fälligkeit und Mahnung nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, ist A&M zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; in diesen Fällen werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort in einem Betrag fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Zahlungserinnerung. Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet; der Verzugszinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs werden die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten berechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Bei Zahlungsverzug kann A&M einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 06Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Daten, Inhalte, Zugänge und Informationen rechtzeitig, vollständig und in den vereinbarten Formaten bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Erforderliche Freigaben (insbesondere Druckfreigaben und Abnahmen) erteilt der Kunde unverzüglich. Verzögert sich die Leistung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.
(3) Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit der von ihm angelieferten Materialien und Daten. A&M prüft angelieferte Daten nur auf technische Verarbeitbarkeit, nicht auf inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit.
§ 07Inhalte des Kunden; Rechtegarantie; Freistellung
(1) „Inhalte“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Daten und Materialien, die der Kunde oder von ihm zugelassene Nutzer seiner Systeme oder seines Shops bereitstellen oder freigeben, insbesondere Produktdaten, Druckvorlagen, Motive und sonstige Designs, Logos und Kennzeichen, Texte, Bilder sowie Personalisierungsdaten von Endnutzern.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass für alle Inhalte die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte vor Bereitstellung vorliegen. Die vereinbarte Nutzung umfasst insbesondere die Darstellung und Veröffentlichung im Online-Shop bzw. auf den vereinbarten Webangeboten, die Bearbeitung zur Druckaufbereitung sowie die Vervielfältigung, Herstellung und den Vertrieb der bestellten Erzeugnisse. Für Inhalte, die Endnutzer über den Shop einstellen, steht der Kunde ein wie für eigene Inhalte; er verpflichtet seine Nutzer entsprechend.
(3) Der Kunde stellt A&M von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass Inhalte Urheber-, Marken-, Design- oder sonstige Schutzrechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verletzen und der Kunde damit seine Gewährleistung nach Absatz 2 nicht erfüllt. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten. Sie gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung auf Änderungen der Inhalte beruht, die A&M ohne Freigabe des Kunden vorgenommen hat.
(4) A&M wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich in Textform unterrichten, ohne seine Zustimmung keine Anerkenntnisse abgeben und keine Vergleiche schließen (die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden) und dem Kunden, soweit rechtlich möglich, die Abwehr der Ansprüche überlassen oder ihn dabei unterstützen.
(5) Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Rechtsverletzung ist A&M berechtigt, betroffene Inhalte bis zur Klärung vorläufig zu sperren oder aus dem Angebot zu nehmen; der Kunde wird unverzüglich informiert.
(6) Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für bereitgestellte oder freigegebene Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden; A&M macht sich Inhalte des Kunden nicht zu eigen und ist nicht verpflichtet, sie vorab auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Für die gestalterische Ausführung und künstlerische Qualität von Designs, die Richtigkeit von Texten, Motiven und Abbildungen sowie die Eignung der Inhalte für einen bestimmten Verwendungszweck übernimmt A&M keine Gewähr.
§ 08Druck- und Produktionsleistungen; Druckdaten
(1) Fristen für Druck- und Produktionsleistungen beginnen nicht vor Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Daten sowie der Druckfreigabe des Kunden.
(2) A&M geht bei Auftragserteilung von druckfertiger Lieferung aus – für Textdaten (z. B. PDF/Word), Adressdaten (z. B. Excel), enthaltene Grafiken sowie speziell erforderliche Schriftarten. Drucktexte werden dem Kunden zur Korrektur und Freigabe übermittelt. Eine inhaltliche Prüfung der Text- und Adressdaten erfolgt nicht; für den korrekten Aufbau (insbesondere Grammatik, Text, Schrift, Layout) und die Richtigkeit der Adressdaten ist der Kunde verantwortlich. Notwendige Korrekturen offensichtlicher Fehler werden, sofern nicht bereits im Angebot vermerkt, nach Aufwand zusätzlich berechnet.
(3) Mit der Druckfreigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit von Inhalt und Gestaltung; für nach Freigabe verbleibende Fehler dieser Art übernimmt A&M keine Gewähr.
(4) Geringfügige, drucktechnisch oder materialbedingt übliche Abweichungen (insbesondere Farbabweichungen gegenüber Bildschirm- oder Proofdarstellung sowie Format-, Material- und Grammaturtoleranzen) stellen keinen Mangel dar. Bei Auflagendruck sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage zulässig; berechnet wird die gelieferte Menge.
(5) Bei angelieferten Fremddaten übernimmt A&M keine Gewähr für Farbabweichungen oder Layout, es sei denn, vor Druckbeginn wurde ein farbverbindliches Proof (gegen gesonderte Vergütung, derzeit 25,00 EUR je DIN-A4 netto zuzüglich Versand) freigezeichnet und es lag bei Druckbeginn vor. Bei Erstaufträgen kann A&M Muster anfordern.
(6) Vom Kunden beigestellte Ware wird mit der gebotenen Sorgfalt behandelt; § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. Für die Lagerung beigestellter Ware gelten gesonderte Vereinbarungen; § 11 bleibt unberührt.
§ 09Lettershop: angelieferte Ware; Handling; Posteinlieferung
(1) A&M führt Handlingstätigkeiten sowie Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus und verlässt sich dabei auf die Richtigkeit der Kundenangaben über die auszuführenden Tätigkeiten – insbesondere zu Sendungsmenge, Materialbeschaffenheit und Formaten. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch und gegen Aufwandspauschale durchgeführt. Zur vorschriftsmäßigen Sendungsgestaltung besteht keine Prüfpflicht; A&M haftet insbesondere nicht, wenn die Deutsche Post AG oder ein anderes Briefversandunternehmen die Annahme verweigert und sich dadurch der Versandtermin verschiebt oder Teile der Ware neu hergestellt werden müssen.
(2) Im Rahmen des Möglichen wird die Sendung auf Unregelmäßigkeiten geprüft; ergibt sich eine schnellere oder effizientere Abwicklung, wird der Kunde benachrichtigt. Eine generelle Prüfpflicht besteht nicht. Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials; eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit berechtigt zu angemessenen Erschwerniszuschlägen.
§ 10Porto
(1) Anfallende Portogebühren sind im Voraus an A&M zu entrichten, sofern der Kunde mit der Deutschen Post AG oder einem alternativen Postdienstleister kein eigenes Abbuchungsverfahren vereinbart hat. Bei Zahlung per Banküberweisung kann die Sendung frühestens am Tag der vorbehaltlosen Gutschrift des Betrags aufgeliefert werden. Zu viel gezahltes Portoentgelt erhält der Kunde zurück.
(2) Stellt sich bei Anlieferung heraus, dass das im Voraus gezahlte Portoentgelt nicht ausreicht, wird die Sendung nicht oder nur teilweise versendet. Mehrkosten bis höchstens 100 EUR kann A&M ausnahmsweise verauslagen. Teilweise wird versendet, wenn der zurückgehaltene Sendungsteil zum selben Tarif nachträglich versendet werden kann. Eine spätere Portonachforderung des Versenders hat der Kunde unverzüglich zu begleichen.
§ 11Lagerung
Waren aus Lieferung oder Produktion werden ohne Kosten höchstens zwei Wochen ab Liefereingang bzw. Produktion unversichert gelagert; eine Lager- oder Rücksendepflicht besteht grundsätzlich nicht. Nach Ablauf der 14 Tage ist A&M berechtigt, die Ware dem Kunden gegen Entgelt zu senden oder entgeltpflichtig zu lagern.
§ 12Versand; Gefahrübergang
(1) Der Versand von Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person (insbesondere die Deutsche Post AG, einen alternativen Postdienstleister oder Versender) ab- oder übergeben worden ist. A&M ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware abweichend hiervon erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB).
(3) Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die Transportgefahr auch bei Teillieferungen und Rücksendungen; Transportschäden, Lieferverzögerungen oder Verluste sind in diesem Fall gegenüber dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend zu machen. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann A&M die Annahme verweigern, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
§ 13Liefertermine
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, wenn sie nicht in Textform als verbindlich vereinbart wurden. § 6 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Verzögerungen, die durch den Kunden oder von ihm beigestellte Erfüllungsgehilfen verursacht werden (z. B. Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Vorlagen und Materialien) oder aus verspätet eingegangenen Materialien und Daten resultieren, berechtigen A&M ohne weitere Mitteilung zu einer entsprechenden Verlängerung des Ausführungszeitraums. Ein Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
(3) Besteht der Kunde darauf, dass sein Auftrag trotz von ihm zu vertretender Verzögerungen umgehend abgearbeitet wird, entbindet die besondere Eilbedürftigkeit A&M von der Verpflichtung zu den sonst üblichen Qualitätskontrollen. A&M haftet in diesem Fall nicht für Qualitätsbeanstandungen, die auf dem Verzicht auf die üblichen Qualitätskontrollen beruhen. Die zwingenden gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers sowie die Haftung nach § 18 bleiben unberührt.
(4) Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde A&M in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 18.
(5) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von A&M nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfälle von Vorlieferanten, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Infrastrukturstörungen, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
§ 14Web- und Plattformleistungen; Kunden-Shops
(1) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten für Web- und Plattformleistungen einschließlich der Bereitstellung und des Betriebs von Online-Shops und Bestellportalen; sie richten sich ausschließlich an Unternehmer.
(2) Stellt A&M dem Kunden einen Online-Shop oder ein Bestellportal bereit, ist der Kunde gegenüber den Endnutzern Anbieter des Shops und verantwortlich für dessen Pflichtangaben (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Preis- und Verbraucherinformationen, AGB gegenüber Endnutzern) sowie für die Vertragsbeziehung zu den Endnutzern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. A&M stellt die technische Plattform bereit und erbringt die vereinbarten Produktions-, Handling- und Versandleistungen.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden regelt ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; ohne einen solchen Vertrag nimmt A&M keine Verarbeitung personenbezogener Daten von Endnutzern auf.
(4) Umfang, Beschaffenheit und etwaige Service-Level der Web- und Plattformleistungen (Bereitstellung, Betrieb, Pflege, Hosting) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Soweit keine Verfügbarkeit vereinbart ist, schuldet A&M eine dem Stand der Technik entsprechende, angemessene Verfügbarkeit; angekündigte Wartungsfenster sowie Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von A&M nicht erreichbar ist, gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
(5) An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt A&M dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Standardsoftware, Frameworks und Open-Source-Komponenten bleiben von dieser Einräumung unberührt; für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(6) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist.
§ 15Abnahme
(1) Werkleistungen (insbesondere die Erstellung von Shops und Weblösungen) nimmt der Kunde nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er die Leistung produktiv nutzt.
§ 16Eigentumsvorbehalt
(1) Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von A&M. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von A&M hinzuweisen und A&M unverzüglich zu benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend: Die Ware bleibt bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von A&M. Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern; die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber an A&M ab. Er bleibt widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen; die Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Kunden gibt A&M Sicherheiten frei, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt A&M.
§ 17Mängel; Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware bzw. Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Zugang bzw. Erbringung zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb dieser Frist in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Insoweit gilt § 377 HGB, für Werkleistungen entsprechend. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 434 ff. BGB) ohne Einschränkung; eine Untersuchungs- und Rügepflicht trifft ihn nicht.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge eines Unternehmers leistet A&M zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung; schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Unternehmer die gesetzlichen Rechte zu. Die mangelhafte Ware ist bis zur Klärung nicht weiterzuverwenden.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme; dies gilt nicht in den Fällen des § 18 Abs. 1, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei zwingend längeren gesetzlichen Fristen.
(5) Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechend in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist A&M im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, die Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der mangelfreien Ware (§ 439 Abs. 3 BGB) zu ersetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(6) Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform übernommen wurden; Leistungsbeschreibungen und Angaben in Angeboten stellen keine Garantien dar.
§ 18Haftung
(1) A&M haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet A&M nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Bei Verlust von Daten haftet A&M im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre; § 14 Abs. 6 bleibt unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – auch bei Verzug oder schuldhaft unmöglich gewordener Leistung – ausgeschlossen. A&M haftet insbesondere nicht für Leistungs- und Rechnungsanteile Dritter (z. B. Porti).
(5) Soweit die Haftung von A&M ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 19Geheimhaltung; Referenzen
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen geheim und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
(2) A&M darf den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 20Datenschutz
(1) A&M verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Post-, Versand- und Druckdienstleister), eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Kunde eingewilligt hat. Eingebundene Dienstleister werden, soweit erforderlich, als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO verpflichtet.
§ 21Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort der Sitz von A&M. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von A&M; A&M ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist A&M nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.





